Die Wunschvorstellung vieler Kinder (und natürlich auch von erwachsenen Gokart-Liebhabern) wäre sicherlich, mit dem Kart überall fahren zu dürfen, also auch auf öffentlichen Straßen. Demgegenüber steht zumindest in Deutschland leider die Straßenverkehrsordnung, welche klar festlegt, welche Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen und welche nicht.
Doch was gilt hier genau für Gokart? Und welche verschiedenen Gokart-Typen gibt es, für die unter Umständen auch unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Zulassung gelten? Unser Ratgeber klärt genau über diese Fakten auf.
Was gilt für Kinderfahrzeuge allgemein, also auch hinsichtlich Gokarts speziell für Kinder?
Die Regelungen für klassische Kinder-Gokarts, wie etwa das bekannte Kettcar des ehemaligen Herstellers Kettler, sind grundsätzlich mit den gesetzlichen Vorgaben vergleichbar, die für Fahrräder – hier speziell für Kinderfahrräder – gelten. Dafür wurden eigens gesetzliche Richtlinien festgelegt, in denen sich die Anforderungen für ein verkehrssicheres Fahrrad wiederfinden. Da für Kinderfahrzeuge wie etwa das angesprochene Kettcar keine gesonderten Regelungen in den gesetzlichen Bestimmungen existieren, gelten für sie also ebenso die Regelungen für ein verkehrssicheres Fahrrad. Damit dieses als verkehrssicher gilt, müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
- Eine Klingel
- Ein Scheinwerfer (vorne)
- Ein weißer Reflektor (vorne)
- Ein Rücklicht mit Reflektor
- Ein roter Reflektor (hinten)
- Vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen bzw. in den Speichen
- Rutschfeste und fest verschraubte Pedalen mit je zwei Reflektoren
Wichtig zu wissen: Seit einiger Zeit sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.
Nehmen wir diese Regularien doch einmal zur Hand und vergleichen sie mit der üblichen Ausstattung eines Kettcars bzw. eines ähnlichen Gokarts für Kinder. Wie schnell ersichtlich wird, erfüllt das Kettcar nahezu keinen der genannten Punkte. Somit handelt es sich hierbei um ein Fahrzeug, das nicht zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Das Kind darf sich also mit einem Gokart in der beschriebenen Bauform nicht auf einer öffentlichen Straße bewegen.
Etwas anders sieht es aus, wenn es um das Fahren auf Gehwegen geht. Hier gibt es gesetzlich keine eindeutigen Vorgaben hinsichtlich der genauen Art der Fahrzeuge, die auf Gehwegen fahren dürfen. Erfahrungen zeigen aber, dass die Gehwege problemlos von Kinderfahrzeugen wie etwa Dreirädern, Kinderfahrrädern ohne die genannten Ausrüstungen und somit auch von Gokarts für Kinder befahren werden können. Selbstverständlich sollte das Kind dabei Rücksicht auf andere Menschen nehmen, die sich auf dem Gehweg befinden, also auf Fußgänger, Radfahrer etc.
Völlig problemlos kann das Kind mit seinem Gokart auf Privatwegen bzw. Privatgelände fahren. Dafür ist das Kinder-Gokart eigentlich auch gemacht – eben für das Fahren im Hof, im Garten und in allen anderen Bereichen eines Privatgeländes. Neben diesen gibt es inzwischen spezielle Strecken und Parcours, die für das Fahren mit Gokarts angelegt wurden. Auch hier darf sich das Kind mit seinem Gokart völlig frei bewegen, wobei die Rücksichtnahme auf andere hier natürlich ebenfalls selbstverständlich sein sollte.
Gokarts mit Motor
Grundsätzlich gilt für Gokarts mit Motor – egal ob Verbrennungsmotor oder Elektromotor – das oben Gesagte. Sie dürfen sich ohne die entsprechende Ausstattung und somit ohne fehlende Verkehrssicherheit also ebenfalls nicht auf öffentlichen Straßen bewegen. Vorsicht beim Befahren von Gehwegen: Handelt es sich bei dem Gokart nicht um ein spezielles Kindermodell, das lediglich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann, so ist auch das Befahren von Gehwegen mit einem Motor-Gokart nicht erlaubt. Hier besteht also ein Unterschied zu den klassischen Kinder-Gokarts, bei denen der Antrieb durch Treten erfolgt.
Kann man ein Gokart auf Straßenzulassung umbauen?
Grundsätzlich können Gokarts, ähnlich wie Motorroller, Motorräder etc., laut EU-Richtlinie 2002/24/EG für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dafür gilt es allerdings, recht strenge Auflagen zu erfüllen. Und um diese erfüllen zu können, müssen an einem Standard-Gokart wiederum relativ aufwändige technische Umbauten vorgenommen werden. Ob sich das Ganze letztendlich lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Vorneweg eine Warnung: Wer mit einem nicht zugelassenen Gokart auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 70 Euro sowie einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg. Und da ein Gokart im Straßenverkehr ziemlich auffällig ist, dürfte es nicht lange dauern, bis die Ordnungshüter darauf aufmerksam werden und eine entsprechende Kontrolle anordnen.
Kommen wir also zurück zu dem Vorhaben, ein Gokart auf die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr umzubauen. Grundsätzlich gilt hierfür: Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Des Weiteren muss das Gokart selbst folgende technischen Voraussetzungen erfüllen:
- Einen mit Knotenblechen verstärkten Rahmen
- Einen Euro-4 Motor
- Vierfache Trommel- oder Scheibenbremsen
- Eine stufenlose Variomatikschaltung mit Rückwärtsgang
- Eine Hubraumgröße ab 164 ccm
- Details wie Licht, Hupe, Sicherheitsgurte etc.
Wie man sieht, sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit relativ hoch gesteckt. Wer sein Gokart so umbauen möchte, muss über tiefgreifende technische Kenntnisse verfügen und das Fahrzeug in aufwändiger Arbeit umbauen. Nicht zu vergessen sind die Kosten hierfür, sie können sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen.
Mit dem Umbau allein ist es übrigens nicht getan. Wer sein Gokart auf den Straßenbetrieb umgerüstet hat, muss dieses anschließend – ähnlich wie beim Umbau eines Autos – bei einer Prüfstelle einer anerkannten Prüforganisation vorstellen und sich dort die Straßen- und Verkehrstauglichkeit bestätigen lassen. Auch dies ist wiederum mit entsprechenden Kosten verbunden. Verläuft das Ganze erfolgreich, gibt es für das Gokart einen Fahrzeugschein, wie auch bei Zweirädern bzw. Pkws. Nun muss das Gokart noch entsprechend versichert werden, damit eine Zulassung erfolgen kann. Die Zulassung wiederum ist mit der Vergabe entsprechender Kennzeichen verbunden, wie man es auch von der üblichen Pkw- oder Motorradzulassung kennt. Auch hierfür fallen natürlich wieder entsprechende Kosten an.
Sonderfall Gokart Rennen
Bei Rennveranstaltungen gelten die zuvor genannten Regularien nicht. Allerdings werden für solche Veranstaltungen die benötigten Straßen in der Regel voll gesperrt. In diesem Fall dürfen natürlich auch Gokarts ohne offizielle Straßenzulassung teilnehmen und die ausgewiesenen Straßen nutzen.
Fazit: Gokart-Fahren – am besten auf Privatgelände!
Abgesehen von den erwähnten Gokart-Rennen bewegen sich Kinder (und natürlich auch Erwachsene) mit einem Gokart am besten auf Privatgelände. Lediglich mit offizieller Straßenzulassung darf ein Gokart auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Und das nicht ohne Grund: Die kleinen Fahrzeuge werden auf den Straßen oft übersehen und bergen daher ein großes Gefahrenpotential. Das sollte beim Fahren immer im Hinterkopf behalten werden.